EU-Taxonomie-VO in Verzug //21.01.2021
Kommission verschiebt die Vorlage des finalen Entwurfs des ersten delegierten Rechtsaktes zur EU-Taxonime-VO aufgrund zahlreicher Rückmeldungen als Ergebnis der öffentlichen Konsultation und einem 10-Länder-Veto von EU-Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission hat am 20. November 2020 zur Taxonomie-Verordnung den Entwurf des ersten delegierten Rechtsaktes hinsichtlich technischer Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele - Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - vorgestellt und zu einer öffentlichen Konsultation geladen. Die EU-Taxonomie ist das Kernstück des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums und soll als ein verbindliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dienen und dadurch ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit in der EU gewährleisten. Eine taxonomiekonforme Identifikation von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten kann nur dann vorgenommen werden, wenn eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs definierten Umweltziele leistet und den anderen Zielen nicht entgegensteht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen – sog. DNSH-Prinzip). Gleichzeitig müssen internationale Standards, wie bspw. OECD Leitlinien, ILO Kernarbeitsnormen in Bezug auf soziale Belange und Menschenrechte als Mindestanforderung eingehalten werden. Laut EU-Vorhaben soll der finale Entwurf des delegierten Rechtsaktes mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Der zur öffentlichen Konsultation gestellte Regelentwurf der delegierten Verordnung der Kommission orientierte sich zwar überwiegend an den im März 2020 veröffentlichten Empfehlungen der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG), differierte dennoch in der Ausgestaltung von einzelnen Tätigkeiten und Kriterien zu den TEG-Empfehlungen. Die Teilnahme an der Konsultation endete am 18.12.2020 und ging mit einer enormen Anzahl an Rückmeldungen von Anspruchsgruppen einher. Infolge der hohen Anzahl von eingegangenen Antworten (über 46.000) und deren kommissionsseitige Auswertung, verzögert sich nun die Veröffentlichung des finalen Entwurfs, die ursprünglich bis zum 01.01.2021 erfolgen sollte. Aus Brüssel heißt es aktuell, dass das Ziel nach wie vor die schnellst mögliche Verabschiedung des finalen Entwurfs sei, ohne aber ein konkretes Veröffentlichungsdatum genannt zu haben.
20 Jahre FNG: Mit dem FNG-Jubiläumsvideo beginnt das Festjahr // 15.01.2021
Um das 20-jährige Bestehen gebührend zu feiern, eröffnet das FNG mit Herausgabe des FNG-Jubiläumsfilms das Festjahr. Blicken Sie mir uns zurück auf 20 Jahre Einsatz für Transparenz, Qualiät und Wachstum Nachhaltiger Geldanlagen. Seit Vereinsgründung im Januar 2021 setzt sich das FNG für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für Nnachhaltige Geldanlagen ein. Anlässlich des Jubiläums kommen Vorstand, Mitglieder und Geschäftsstelle sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu Wort.
Zudem veröffentlichte das FNG einen Glückwunschfilm und bedankt sich bei allen Wegbestreitern. Digitale, hybride und Präsenzveranstaltungen in Berlin, Wien und Zürich werden folgen.
Klimareporting zwischen Wunsch und Wirklichkeit – wie schließt man die Datenlücke zwischen Unternehmen und Investoren? // 11.12.2020
In einem Expertendialog kamen am 18. November Unternehmensvertreter und Investoren digital zusammen, um zum Thema Klimaberichterstattung in Austausch zu treten. Die Veranstaltung widmete sich der Frage: „Klimareporting zwischen Wunsch und Wirklichkeit – wie schließt man die Datenlücke zwischen Unternehmen und Investoren?“
Trotz vieler Kontroversen bestand Konsens darüber, dass ESG-Daten wichtig sind und es nun darum geht, den Klimawandel aufzuhalten.
Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie hier zum Download.