EU Taxonomie ist keine Definition Nachhaltiger Geldanlagen // 01.04.2019
Das Europäische Parlament hat am vergangenen Donnerstag eine Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten beschlossen, die Anlegern das Investieren in grüne Finanzprodukte erleichtern soll. Die Taxonomie stellt keine allumfassende Definition Nachhaltiger Geldanlagen dar, weil sie lediglich auf sechs ökologische Ziele und hier speziell vorerst den klimarelevanten Bereich der Nachhaltigkeit referenziert. Weiterhin unberücksichtigt bleiben die Faktoren soziale Nachhaltigkeit und Governance.
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