Das FNG sucht eine/n Referenten/in // 23.03.2021
Zur Verstärkung unserer Geschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Referent*in (m/w/d) in Vollzeit.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Monitoring maßgeblicher Entwicklungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Bank- und Börsenwesen zur Erstellung von Umsetzungskonzepten
- Fachliche Begleitung von ESG-Reporting-Systemen zur praktischen Anwendbarkeit bei Finanzinstituten
- Konzeption von Studien und Erstellung von Informationsmaterialien im Themenbereich Nachhaltige Geldanlagen für Stakeholder aus Finanzwirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
- Betreuung von Mitglieder-Arbeitsgruppen zu fachlichen Themen
- Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten im Bereich Nachhaltigkeit für Banken, Versicherungen und Finanzmakler*innen
- Erstellung und Durchführung von Präsentationen gegenüber Stakeholdern aus Finanzwirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
- Planung und Mitgesaltung von Verbandsveranstaltungen zu aktuellen Themen im Bereich Nachhaltige Geldanlagen
Das FNG spricht sich für den Ausschluss von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität unter der EU-Taxonomieverordnung aus // 31.03.2021
Das Forum Nachhaltige Geldanlagen spricht sich für den Ausschluss von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität unter der EU-Taxonomieverordnung aus. Anerkannte Qualitätssiegel wie das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds schließen Atomkraft aus und verzeichnen eine stetig steigende Nachfrage am Markt. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Interview mit Christoph Klein, Managing Partner bei ESG Portfolio Management GmbH zur Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) //29.03.2021
Am 10. März 2021 traten die Level I Bestimmungen der EU-Offenlegungs-Verordnung (SFDR) in Kraft. Bezüglich ihrer konkreten Anwendung in der Marktpraxis scheint allerdings noch keine Klarheit vorzuherrschen. Für Unsicherheit bei der Anwendung sorgt einerseits die zulässige Variabilität in der Auslegung des SFDR-Gesetzestextes, andererseits die komplexe Verzahnung mit anderen bindenden gesetzlichen Regelwerken, bspw. der EU-Taxonomie-Verordnung. Außerdem ist das Gesetzgebungsverfahren zur SFDR noch nicht abgeschlossen. Anfang Februar wurde der finale Entwurf der technischen Regulierungsstandards (final draft RTS) zur praktischen Umsetzung der Transparenzpflichten (Level II-Vorgaben) veröffentlicht. Die Level II-Vorgaben sollen erst zum 01.01.2022 greifen.
Fünf Tage vor dem Starttermin zur SFDR-Anwendung wollte das FNG genauer in Erfahrung bringen, welche Schritte von verschiedenen Anbieter*innen nachhaltiger Produkte vorgenommen wurden, und mit welchen Herausforderungen Asset Manager sich konfrontiert sahen. Zu diesem Zweck, führte das FNG zwei Interviews mit Mitgliedern, eines mit ESG Portfolio Management GmbH als Fallbeispiel für einen kleineren Asset Manager mit sieben Mitarbeitern sowie eines mit die ERSTE Asset Management Group als Fallbeispiel für einen größeren Asset Manager mit über 400 Beschäftigten (Up-Load des Interviews zur ERSTEN folgt in Kürze).
Die Interviewpartner gewährten spannende Einblicke zur Umsetzung der SFDR, u.a. zu folgenden Fragen: Fahren Finanzmarktteilnehmer aufgrund der noch unvollendeten Regulatorik auf Sicht? Inwiefern erweist sich die Unternehmensgröße und damit verbundene Strukturen und Prozesse sowie die Dimension des verwalteten Produktportfolios bei der Anwendung als vor- oder nachteilig? Welche unterschiedlichen Sichtweisen gibt es im Umgang mit der Klassifizierung von Investmentfonds nach SFDR? Welcher Ressourceneinsatz wird Marktteilnehmern zur Erfüllung der Vorgaben abverlangt? Darüber hinaus geben die Befragten ihre persönliche Einschätzung zu Praktikabilität und Ambitionsniveau der Transparenzpflichten sowie einen Ausblick zu Themen wie Greenwashing und der Verfügbarkeit von ESG-Daten.
Das vollständige Interview vom 5. März finden Sie hier.
SAVE THE DATE: FNG-Dialog Marktbericht 2021 am 7. Juni - Online und nach Möglichkeit in Berlin // 01.03.2021