Aktueller Stand zum EU-Gesetzpaket Integration von Nachhaltigkeitsrisken und -faktoren in MiFID II & zum EU-Gesetzespaket Transparenz- und Offenlegungspflichten
Am 24. Mai 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID II-DVO – MiFID II Änderungsverordnung) veröffentlicht. Ziel der Änderung ist eine verpflichtende Abfrage der ESG-Präferenzen in der Anlageberatung und eine entsprechenden Berücksichtigung in der Vermögensverwaltung. Die Änderung soll über einen Verweis auf eine Definition „nachhaltiger Anlagen“ in der Verordnung zu Offenlegungs- und Transparenzpflichten aufgenommen werden.
Zwar liegt die finale Version der MiFID II-DVO-Änderungsverordnung bereits seit dem 4. Januar 2019 vor, kann jedoch erst mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist jedoch aufgrund des Verweises auf die Offenlegungs- und Transparenz-Verordnung erst möglich, wenn für letztere eine finale Version vorliegt. Die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zu den Offenlegungs- und Transparenzpflichten wurden im April abgeschlossen und eine Textversion angenommen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt steht derzeit jedoch noch nicht fest.
Neben den bereits oben erwähnten Gesetzen sollte die ESMA im Auftrag der EU-Kommission Vorschläge (technical advices) zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren in die delegierten Rechtsakten zur MiFID II-Richtlinie erarbeiten.
Nach einer öffentlichen Konsultation (On integrating sustainability risks and factors in MiFID II“ (ESMA35-43-1210)), an der sich auch das FNG beteiligt hat, veröffentlichte die ESMA am 30. April 2019 ihren Final Report, der auch der EU Kommission vorliegt.
Die EU-Kommission muss die Vorschläge der ESMA noch annehmen und die aktualisierten delegierten Rechtsakte erlassen. Nach dem Erlass der Rechtsakte durch die EU-Kommission treten die delegierten Rechtsakte nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, es sei denn, das Europäische Parlament und der Rat widersprechen ihnen innerhalb einer Frist von drei Monaten. Auf dieser Basis wird die EU-Kommission Vorschläge für Änderungen der delegierten Rechtsakte veröffentlichen.
Derzeit ist unklar, wann die Vorgaben in Kraft treten werden.
ESMA-Bericht zu unangemessenem kurzfristigen Druck des Finanzsektors auf Unternehmen
Im Dezember will die ESMA der EU Kommission einen Bericht über kurzfristigen Druck des Finanzsektors auf Wirtschaftsunternehmen vorlegen, welche den Abbau unangemessen kurzfristigen Denkens auf den Kapitalmärkten als Teil des EU-Aktionsplanes verfolgt.
Hierfür hat die ESMA im Vorfeld einen Fragebogen veröffentlicht und Anleger, Emittenten, Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, AIFMs und Branchenverbände des Finanzsektors von Ende Juni bis Ende Juli aufgefordert an der Befragung teilzunehmen. Auf Grundlage dieser Antworten sollen potenzielle Ursachen übermäßigen Drucks seitens des Finanzsektors auf Unternehmen analysiert und Bereiche ermittelt werden, in denen bestehende Vorschriften dazu beitragen können Druck abzubauen oder wo sie ihn möglicherweise gar verstärken. Die Antworten der Umfrageteilnehmer sind bereits einsehbar: https://www.esma.europa.eu/press-news/consultations/collection-evidence-undue-short-term-pressure-financial-sector-corporations
Sustainable Finance Beirat - Das Wichtigste für Sie zusammengefasst //04.07.2019
AG 1: Sustainable Finance-Strategie und Kommunikation
AG 2: Finanzmarktstabilität und Risikomanagement
AG 3: Offenlegung und Transparenz
AG 4: Endkunden: Standards und Labels (Retail und Institutionell)
FNG-Geschäftsführerin Angela McClellan ist gemeinsam mit Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodosbank Deutschland, Co-Chair der AG 4. Die nächste Sitzung des Beirats findet am 4. September 2019 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit statt.
Die vollständige Pressemitteilung des BMF zum Sustainable Finance Beirat vom 19. Juni 2019 finden Sie hier.
Eine Auflistung der Mitglieder des Beirats finden Sie hier.
Die offizielle Übersicht zum Arbeitsprogramm finden Sie hier.
Die Technische Expertengruppe (TEG) für nachhaltige Finanzanlagen veröffentlichte drei Berichte über Standards für grüne Anleihen, Klimaindikatoren und Klassifizierungen (die sogenannte „Taxonomie“).
Die drei Berichte, die ein wesentlicher Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sind, sollen die Grundlage für die Entwicklung neuer Regulierungsrahmen für den Finanzsektor bilden. Die Europäische Kommission hat außerdem eine neue Leitlinie zur Berichterstattung über „klimabezogene Unternehmensinformationen“ für große börsennotierte EU-Firmen veröffentlicht.
Die TEG für nachhaltige Finanzanlagen war von der Europäischen Kommission im Juni 2018 eingerichtet worden und setzt sich aus 35 Mitgliedern sowie vier Beobachtern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und dem Finanzsektor zusammen. Dazu kommen weitere Mitglieder und Beobachter aus den EU- und anderen internationalen öffentlichen Institutionen. Die Arbeit der TEG wurde offiziell bis Ende 2019 verlängert.
Hier können Sie die verschiedenen Berichte einsehen: Taxonomie, Green Bond Standard, Klima- und ESG-Benchmarks
Zusätzliche Infomaterialien: