Principal Adverse Impacts
No explicit details regarding the principal adverse impacts.
Sustainable Development Goals
No explicit details regarding the Sustainable Development Goals
Normal allocation
Equities | Excluded |
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Bonds | 51 % to 100 % |
Money market/Bank deposits | 0 % to 49 % |
Commodities | Excluded |
Direct investments | Excluded |
Derivatives | 0 % to 10 % |
Other | - |
Sustainability approach
Principal Adverse Impacts |
-
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Further remarks on the consideration of SDGs | - |
Rationale behind classification according to SFDR | Article 8 |
Engagement | Yes, organized internally Link to engagement policy |
Voting | No |
Best-in/of-Class | Best-In-Class Wir kombinieren bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien die zwei Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen des gesamten Anlageuniversums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) auf innovative Weise miteinander. Ganz konkret kommen dadurch Unternehmen nicht für eine Investition in Frage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen (Environment, Social, Governance) zu den schlechtesten des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig innerhalb ihrer Branche zu den schlechtesten zählen. Damit werden die Unternehmen ausgeschlossen, die das höchste ESG-Risiko im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Subindustrie haben. |
ESG-Integration | No ESG-Kriterien werden in den Investmentprozesses integriert. Dies erfolgt in einem nicht näher formalisierten Prozess. |
Norm-based screening |
UN Global Compact
ILO core labour standards
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Themes |
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Impact Investing |
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Further information on the sustainability approach | In der Anlagestrategie der BKC werden wesentlich ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien umgesetzt, die die BKC auf der Grundlage der christlichen Soziallehre legitimiert und anwendet. Hierzu zählen unter anderem Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Umwelt- und Biodiversitätszerstörungen sowie unlautere Geschäftsgebaren, etwa Geldwäsche, Steuervergehen, Bestechung und Korruption. Eine vollständige Aufzählung der Ausschlusskriterien findet sich immer aktuell auf der Website (https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltige-geldanlagen/nachhaltigkeitsfilter.html; die Ausschlusskriterien in Kurz- und in Langform https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsfilter/ausschlusskriterien.html). Aufgezählte Mindestausschlüsse der BKC sind kompatibel mit gängigen Branchenstandards, etwa dem UN Global Compact. Mit den Ausschlusskriterien der BKC sollen die grundlegenden negativen Nachhaltigkeitswirkungen verhindert werden. Zu diesen kommt es, wenn Investitionsobjekte gegen international anerkannte ESG-Standards in schwerwiegender Weise verstoßen. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Principle Adverse Impacts) durch die Anwendung ihres Ausschluss-Kriterienfilters zu verhindern. Folgende PAI-Indikatoren finden bei der Wertpapierauswahl durch die Umsetzung des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters der BKC Berücksichtigung: 1. Treibhausemissionen, 2. Biodiversität, 3. Wasser, 4. Abfall sowie 5. soziale und Arbeitnehmerbelange (bei Unternehmen) und 1. Intensität von Treibhausgasemissionen und 2. Anteil der Staaten mit sozialen Verstößen (bei Staaten). Anhand des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters wird das Anlageuniversum auf der Basis der Informationen von Nachhaltigkeitsratingagenturen erstellt. Das ethisch-nachhaltige Anlageuniversum bildet die verbindliche Ausgangsbasis für den Investmentprozess vor der Handelsaktivität. Nach erfolgter Finanzanalyse wird dann das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio erstellt. Bei jedem Investitionsvorhaben muss also zunächst die Nachhaltigkeitsbewertung des Investitionsobjekts geprüft werden. Fällt diese negativ aus, ist eine Investition ausgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung kann der Kauf erfolgen. Bei Nachkäufen ist der Prüfprozess entsprechend erneut anzuwenden. Sollte ein Investitionsobjekt aufgrund neuer Informationen der Nachhaltigkeitsratingagenturen als nicht mehr nachhaltig eingestuft werden, ist ein Verkauf innerhalb vorgegebener Fristen zu tätigen. Die von der BKC verwalteten Finanzportfolien werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio mit dem ethisch-nachhaltigen Anlageuniversum konform ist. Der Stand der Nachhaltigkeitsbewertung für die Eigenanlagen wird jeweils zum 31.12. eines Jahres im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die ethisch-nachhaltigen Ausschlusskriterien benennen aus Sicht der BKC diejenigen Problemfelder in den Bereichen Soziales, Umwelt und Governance, die aus Sicht einer christlichen Wertorientierung eine zukunftsgerechte Entwicklung verhindern. Dabei unterscheidet die BKC zwischen Kriterien für Unternehmen und Staaten, da beide in verschiedener Art Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Schöpfung haben. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte durch die Anwendung ihres Ausschlusskriterienfilters zu verhindern. Die sozialen und ökologischen Merkmale des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters kommen bei der Einzeltitelselektion der Wertpapiere zur Anwendung. Sie beziehen sich nicht auf die Investments in Zielfonds und ETCs (Exchange Traded Commodities) sowie Derivate und Zielfonds. Zielfondsinvestments und Investments in ETC sind jeweils auf maximal 20 Prozent begrenzt. Neben den Ausschlusskriterien, auf die sich die Anlagestrategie der BKC konzentriert und mit denen grundlegende nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte verhindert werden sollen, werden bei Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien angewandt. Durch ihren Einsatz ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Vergleich zu anderen ist. Dabei werden die beiden Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste Unternehmen des gesamten Universums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) miteinander kombiniert. Das heißt, diejenigen Unternehmen kommen für eine Investition nicht infrage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu den schlechtesten 10 Prozent des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig zu den schlechtesten 10 Prozent ihrer Branche. Ausgeschlossen werden damit diejenigen Unternehmen, die ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko und eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen. Durch dieses Vorgehen erreicht die BKC eine Risikominimierung, die zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial führen kann. Das so genannte Engagement unterstützt zudem dabei, Investitionsobjekte zu motivieren, Verbesserungen in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zu realisieren oder kontroverse Geschäftspraktiken zukünftig zu unterbinden. Die BKC ist davon überzeugt, dass durch Engagement stellenweise das Nachhaltigkeitsrisiko eines Investments positiv beeinflusst werden kann. Link to sustainability approach |
Research and Transparency
In-house sustainability analysis | Yes, Punktuelles Research, 2 Analysten |
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Research partners | Yes 4 Nachhaltigkeitsratingagenturen |
Percentage of portfolio with sustainability analysis | 100 % |
Strategically important suppliers included | Yes |
Sustainability advisory committee | No |
Analysis of portfolio CO2 | No |
Sustainability reporting | No |
At least monthly portfolio publication | Yes Link to monthly portfolio publication |
Certification/Label awarded by independent auditors |
-
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Environmental
Exclusion of sectors / areas of business – companies
Fossil fuels (Coal, Oil and Gas) | Yes |
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Nuclear power (operation and components) | Yes 5 % Turnover threshold |
Green genetic engineering | Yes |
Chlorine and agrochemicals (biocides) | No |
Other | Kohleförd./-verstrom., Kohleres. (500 Mio. t), Förd./Prod. Öl/Gas (10%), Stromprod. (Öl 10%), Ölres. (1.000 mmboe), Raffination Öl/Gas, unkon. Öl-/Gasförd./Res., Öl-/Gasförd. Arktis, petrochem. Prod. (10%) |
Exclusion of business practices – companies
Environmentally damaging behaviour | Yes |
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Damage to biodiversity | Yes |
Other | - |
Exclusion criteria – countries
Non-ratification of the Paris Climate Agreement | Yes |
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Non-ratification of the Protocol on Biosafety | No |
Non-ratification of the UN Biodiversity Convention | No |
Nuclear power by proportion of gross energy production | Yes |
Other | hohe Atomstromproduktion, hohe THG-Emissionen |
Social
Exclusion of sectors / areas of business – companies
Weapons/Armaments | Yes 5 % Turnover threshold |
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Cluster bombs and anti-personnel mines | Yes |
Weapons of mass destruction (ABC/CBRN) | Yes |
Tobacco products | Yes 5 % Turnover threshold |
Pornography | Yes 5 % Turnover threshold |
Spirits/Alcohol | No |
Gambling | Yes 5 % Turnover threshold |
Other | Abtreibung/nidationshem. Verhütungsmittel, Programme Klonen, gentechnische Veränderung menschlichen Erbguts/Verwendung embryonaler Stammzellen, Produktion/Vertrieb Cannabis nicht med. Zwecke, Handfeuerwaffen Zivilbevölkerung |
Exclusion of business practices – companies
Labour rights (ILO core labour standards) | Yes |
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Exploitative child labour | Yes |
Violation of human rights | Yes |
Animal testing | Yes |
Other | - |
Exclusion criteria – countries
Labour rights | No |
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Violation of human rights | Yes |
Military spending as a percentage of GDP | Yes |
Death penalty, torture | Yes |
Countries classified by Freedom House as not free | Yes |
Violations of the Nuclear Non-Proliferation Treaty | No |
Violations of other non-proliferation treaties | No |
Other | Rüstungsbudget größer 4% BIP,fehlende Religionsfreiheit, Nichtratifizierung Konvention biologische und chemische Waffen, Atomwaffenbesitz (ohne vollständigen Abrüstungsplan) |
Governance
Exclusion of business practices – companies
Corruption and bribery | Yes |
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Tax: planned avoidance & detected violations | Yes |
Other | Verletzung internationaler Konventionen zu Biodiversität, Korruption und Geldwäsche sowie zum Umweltschutz, unlautere Geschäftsgebaren |
Exclusion criteria – countries
Corruption | Yes |
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Other | Steueroasen (steuerlich nicht-kooperative Staaten gemäß EU-Liste) |
More on data availability
-
EU Taxonomy
It is possible that reported KPIs for taxonomy eligibility and alignment (being limited to corporate issuers / including only selected economic activities) are low or that KPIs cannot be reported due to limited data availability. Data may be available with a time lag. Data comparability may be limited due to differences in the scope of the economic activities considered. As soon as data is available in sufficient quantity and quality, it will be published in accordance with regulatory requirements.
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