ARAMEA Rendite Plus Nachhaltig

DE000A2DTL78, DE000A2DTL86, DE000A3E3Y79
Emittent | HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH |
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Fondsanbieter | Aramea Asset Management AG |
Fondstyp/Asset Klasse | Rentenfonds |
Rechtsform | Offener Investmentfonds |
Auflage des Fonds | 30.11.2017 |
Letzte Aktualisierung | 21.05.2025 |
Benchmark | - |
Tranche | Privatanleger Institutionelle Anleger Stiftungen |
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
No Poverty
Zero Hunger
Good Health and Well-being
Quality Education
Gender Equality
Clean Water and Sanitation
Affordable and Clean Energy
Decent Work and Economic Growth
Industry, Innovation and Infrastructure
Reduced Inequality
Sustainable Cities and Communities
Responsible Consumption and Production
Climate Action
Life Below Water
Life on Land
Peace and Justice Strong Institutions
Partnerships to achieve the Goal
Regelmäßige Allokation
Aktien | Ausgeschlossen |
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Anleihen | 51 % bis 100 % |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % bis 49 % |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | 0 % (nur zur Absicherung) |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) werden durch Ausschlusskriterien vermieden bzw. verringern. Eine detaillierte Übersicht, durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien), welche PAI vermieden bzw. verringert werden, ist dem Anhang „ökologische und/oder soziale Merkmale“ zu entnehmen. |
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | Die Gesellschaft investiert mindestens 50 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/2088 klassifizieren. Im Sinne dieses Sondervermögens gilt eine Investition dann als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/2088, wenn sie auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die zur Erreichung der Ziele der Erhaltung der Umwelt und/oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft beitragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen auf wirtschaftliche Tätigkeiten ihrerseits darauf ausgerichtet sind zu der Erfüllung mindestens eines der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Die jeweiligen Erläuterungen sowie die Unterziele zu den SDGs können unter https://www.17ziele.de abgerufen werden. |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 Es müssen mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens in Vermögensgegen- stände investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Daneben berücksichtigt der Fonds bestimmte Ausschlusskriterien, mit welchen beworben wird in bestimmte Geschäftszweige nicht oder nur bis zu einer bestimmten Umsatzschwelle zu investieren. Entsprechend werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. |
Engagement | Ja, intern organisiert |
Stimmrechtsausübung | Ja, extern organisiert Link zur Abstimmungsrichtlinie |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-In-Class Die Auswahl der Vermögensgegenstände für das Sondervermögen erfolgt nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz, welcher anhand eines detaillierten Nachhaltigkeitsratings diejenigen Wertpapieremittenten identifiziert, die sich in ihrer jeweiligen Kategorie in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien sowie Unternehmensführung vorbildlich verhalten. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 80 % nur solche Titel erwerbbar, die im sektoralen Vergleich wenigstens als durchschnittlich eingeordnet sind. In Bezug auf Unternehmen werden insofern nur solche Titel angerechnet, die ein ESG-Rating von mindestens Prime - 1 aufweisen. |
ESG-Integration | Ja Des Weiteren investiert der Fonds sein Fondsvermögen gemäß den Empfehlungen folgender Rahmenwerke gemäß aktuell gültiger Fassungen (Stand Mai 2025) • Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche („EKD“) • Orientierungshilfe der katholischen Kirche "Ethisch nachhaltig investieren" („BIKO“) • Richtlinie des österreichischen Umweltzeichens („UZ“) |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
ILO-Kernarbeitsnormen
OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen
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Themen |
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Impact Investing |
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | 5-Stufen-Modell: 1. Best-in-Class Ansatz / Positiv-Screenings durch ISS ESG Ausschlusskataloge: 2. Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche („EKD“) 3. Orientierungshilfe der katholischen Kirche "Ethisch nachhaltig investieren" („BIKO“) 4. Richtlinie des österreichischen Umweltzeichens („UZ“) 5. weitere darüber hinaus gehende ESG-Kriterien. Die Unternehmen, die alle o.g. Stufen überstehen, bilden das investierbare Universum. Zudem haben wir als Gesamthaus als Unterzeichner der UN PRIs uns dazu erklärt, ESG-Kriterien grundsätzlich bei Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozessen mit einzubeziehen. Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Nein |
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Researchpartner | Ja ISS ESG, MSCI ESG |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Ja |
Nachhaltigkeitsbeirat | Nein |
CO2 Portfolio Analyse | Ja, rückwärtsgerichteter Indikator Durch unsere Service-KVG erhält das Fondsmanagement eine monatliche Übersicht. |
Nachhaltigkeitsreporting | Nein |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Ja Link zur monatlichen Portfolioveröffentlichung |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
FNG-Siegel ★
Österreichisches Umweltzeichen
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Fracking und Ölsande 5 % Umsatztoleranz |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | Verstöße gegen Umweltschutz |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | Ja |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Ja |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Ja |
Weitere | Whaling, Climate Change Performance Index <50, > 25% of TPES & no decision on abandoning coal power and no moratorium on coal-fired power plants, > 10% of TPES & no decision on abandoning NP and no moratorium on NP plants |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Ja |
Spirituosen/Alkohol | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Glücksspiel | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Weitere | Abortifacients, Abortion, Contraceptives, Staem Cell Research, Violent Video Games, Hazardous Pesticides & Substances |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Ja |
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Menschenrechtsverletzung | Ja |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | Ja |
Todesstrafe, Folter | Ja |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Ja |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | Nein |
Weitere | Freedom and Speech and Press, Freedom of Association, Discrimination, Global Peace Index |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Ja |
Weitere | Verstöße gegen Rechnungslegungsstandard, Geldwäsche, Konsumentenschutz sowie wettbewerbswidrige Praktiken |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | Corruption Perception Index < 30 |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
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