Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen
DE000A0M8HD2, DE000A1JSWP1
Emittent | Axxion S.A. |
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Fondsanbieter | Shareholder Value Management AG |
Fondstyp/Asset Klasse | Aktienfonds |
Rechtsform | Offener Investmentfonds |
Auflage des Fonds | 15.01.2008 |
Letzte Aktualisierung | 04.10.2023 |
Benchmark | n/a |
Tranche | - |
Risikoindikator (BIB)
5 von 7
Zugelassen in
D,
A,
CH,
LU
Eingruppierung nach SFDR
Artikel 8
EU Taxonomie
-
Investitionsquote nach SFDR
-
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Keine expliziten Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung
Regelmäßige Allokation
Aktien | 51 % bis 100 % |
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Anleihen | 0 % bis 49 % |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % bis 49 % |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | Ausgeschlossen (nur zur Absicherung) |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
|
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | - |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 |
Engagement | Ja, intern organisiert |
Stimmrechtsausübung | Ja, intern organisiert |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Nein |
ESG-Integration | Ja Der gesamte Investmentprozess von der Ideen Generierung bis zur Portfolio Aufnahme unterliegt den Nachhaltigkeitskriterien und ESG-Faktoren. Institutionelle Anleger, Stiftungen, Kirchen, aber vermehrt auch Privatinvestoren möchten ihr Kapital nicht nur gewinnbringend angelegt, sondern vielmehr auch nach ethischen, sozialen und nachhaltigen Kriterien verwaltet wissen. Der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen wird diesem Anspruch durch einen strukturierten und kontrollierten Prozess gerecht. Potenzielle Investments für den Fonds werden nicht nur im Hinblick auf Qualität des Geschäftsmodells, Gewinnerwartungen und Bewertung analysiert, sondern ebenfalls wie gezeigt unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien (den sogenannten ESG-Kriterien) überprüft. Um die Anforderungen an nachhaltige Investments umzusetzen, haben wir in Anlehnung an den „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland“ und in Zusammenarbeit mit der Sustainalytics GmbH einen Katalog von Ausschlusskriterien für den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen festgelegt. Anhand dieser Filterkriterien stellen wir sicher, dass das Fondsvermögen nicht in Unternehmen investiert wird, die in kontroversen Geschäftsfeldern aktiv sind bzw. nicht akzeptable Praktiken verfolgen. Die Recherche dieser Filterkriterien wird durch Sustainalytics unabhängig gesichert. Sustainalytics bietet seit 1992 umfassende Analysen der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und Ländern an und berät über 400 kirchliche und karitative Einrichtungen, Stiftungen, Vermögensverwalter sowie institutionelle Anleger bei ihren Anlageentscheidungen. Die Kooperation mit Sustainalytics besteht bereits seit dem Jahr 2013. Folgende Ausschlusskriterien gelten für den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen Kontroverse Geschäftsfelder: • Unternehmen, die Spirituosen (Mindestalkoholgehalt 15 Volumenprozent) herstellen • Herstellung von Tabakwaren • Glücksspieleinrichtungen (auch online) • Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb von Rüstungsgütern (lt. Anhang Kriegswaffenkontrollgesetz) • Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb völkerrechtlich geächteter Waffen (z.B. Landminen) • Erzeugung von Kernenergie • Herstellung oder Vertrieb pornographischen Materials • Kohle, Ölsand und Fracking Falls die obigen Geschäftsfelder einen Umsatzanteil von fünf Prozent des Gesamtumsatzes nicht überschreiten, wird von einem Ausschluss unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit abgesehen. Für geächtete Waffen sowie Fracking gibt es keine solche Verhältnismäßigkeitsgrenze, hier scheidet ein Investment vollständig aus. Kontroverse Geschäftspraktiken: Dazu gehören Unternehmen, die gegen mindestens einen der zehn Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen. Diese bestehen aus Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Umweltverschmutzung und Korruption. Den Anforderungen an nachhaltige Investments sowie der Einhaltung der Kriterien des UN Global Compacts werden wir auch bei potenziellen Investments in Staatsanleihen sowie Länderanleihen gerecht. Unser Prozess sieht die Prüfung aller Kriterien des UN Global Compacts vor, jegliche Verstöße gegen eines der 10 Prinzipien führt zum Ausschluss dieser Staats- und Länderanleihen. Ferner ist wie zuvor geschildert der für das Investment verantwortliche Analyst angehalten, die Einhaltung der ESG-Kriterien qualitativ und fortlaufen zu überwachen. Der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen wurde im Jahr 2020 mit dem FNG-Siegel mit Stern für nachhaltiges Investment ausgezeichnet. |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
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Themen |
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Impact Investing |
-
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | Seit 2014 arbeiten wir mit Sustainalytics als externem Anbieter zusammen, die die Nachhaltigkeitsprüfung der Anlagen als unabhängige externe Dritter sicherstellen. Im Jahre 2018 haben wir die UN PRI unterschieben. Unsere Nachhaltigkeitskriterien sind an den Ethischen Leitfaden der Evangelischen Kirche in Deutschland angelehnt. Diesen haben wir auch aufgrund der Bewerbung um das FNG-Siegel um weitere strengere Kriterien ergänzt und ständig weiterentwickelt. Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Ja, 7 Analysten |
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Researchpartner | Ja Sustainalytics (über 200 Analysten) |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Nein |
Nachhaltigkeitsbeirat | Nein |
CO2 Portfolio Analyse | Nein |
Nachhaltigkeitsreporting | Nein |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Nein |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
FNG-Siegel ★
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Nein |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Fracking |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | N/A |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Ja |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Ja |
Weitere | - |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Spirituosen/Alkohol | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Glücksspiel | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Weitere | - |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Nein |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Nein |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Ja |
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Menschenrechtsverletzung | Ja |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | N/A |
Todesstrafe, Folter | Ja |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Ja |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | N/A |
Weitere | - |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Nein |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | - |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
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