Plenum CAT Bond Fund

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LI0227303133, LI0227303141, LI0227303174, LI0325757974, LI0290349492, LI0290349617, LI0376845173, LI0115208535

Emittent CAIAC Fund Management AG, Bendern, Liechtenstein
Fondsanbieter Plenum Investments AG, Zürich, Schweiz
Fondstyp/Asset Klasse Rentenfonds
Rechtsform Kollektive Treuhänderschaft, Offener Investmentfonds
Auflage des Fonds 06.09.2010
Letzte Aktualisierung 27.06.2023
Benchmark -
Tranche Privatanleger Institutionelle Anleger Stiftungen
FNG Siegel

Risikoindikator (BIB)
3 von 7

Zugelassen in
D, A, CH, LU

Eingruppierung nach SFDR
-

EU Taxonomie
-

Investitionsquote nach SFDR
-

Principal Adverse Impacts

Keine expliziten Angaben zu den Principal Adverse Impacts.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

SDG

No Poverty

SDG

Zero Hunger

SDG

Good Health and Well-being

SDG

Quality Education

SDG

Gender Equality

SDG

Clean Water and Sanitation

SDG

Affordable and Clean Energy

SDG

Decent Work and Economic Growth

SDG

Industry, Innovation and Infrastructure

SDG

Reduced Inequality

SDG

Sustainable Cities and Communities

SDG

Responsible Consumption and Production

SDG

Climate Action

SDG

Life Below Water

SDG

Life on Land

SDG

Peace and Justice Strong Institutions

SDG

Partnerships to achieve the Goal

Regelmäßige Allokation

Aktien Ausgeschlossen
Anleihen 90 % bis 100 %
Geldmarkt/Bankeinlagen 0 % bis 10 %
Rohstoffe Ausgeschlossen
Direktbeteiligungen Ausgeschlossen
Derivate Ausgeschlossen (nur zur Absicherung)
Weitere -

Nachhaltigkeitsansatz

Principal Adverse Impacts
-
Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs -
Begründung der Eingruppierung nach SFDR -
Engagement Ja, intern organisiert Externer Link Link zur Engagementrichtlinie
Stimmrechtsausübung n/a Rentenfonds
Best-in/of-Class Auswahlverfahren Nein
ESG-Integration Ja Umsetzung der ESG-Integration Das Kerngeschäft von Finanzdienstleistern, das u.a. auf der Passivseite stattfindet, wird bei der herkömmlichen ESG Analyse vernachlässigt, da man zum Beispiel die Herkunft von Sichteinlagen oder die Art und Weise der Kreditvergabe bei Banken oder das Versichern bei Versicherern vernachlässigt bzw. ausblendet. Um den Nachhaltigkeitsgedanken umzusetzen, sehen wir es als unabkömmlich an, den Versicherungsvertrag bzw. die Art und Weise des übernommenen Risikos in den Vordergrund der Analyse zu stellen. Dies stellt sowohl den CAT Bond Investor als auch den Sponsor vor Herausforderungen, da die notwendige Transparenz heute nicht uneingeschränkt gegeben ist. Grundsätzliche Sichtweise auf die Versicherungswirtschaft Grundsätzlich ist das Geschäftsmodell des Versicherns dadurch gekennzeichnet, dass die Versicherungsfirma Schäden im Falle eines Ereignisses deckt bzw. den Wiederaufbau finanziert und dafür von den Versicherten Versicherungsprämien erhält. Der Preis für die Versicherungsdeckung ist abhängig von der Schadenshöhe und deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Durch die Vielzahl der Versicherten entfällt auf den einzelnen Prämienzahler nur ein Bruchteil der Kosten für einen möglichen Schadensfall (Solidaritätsprinzip). Die Versicherungswirtschaft fördert die Eigenverantwortung da mangelnde Prävention oder unzureichende Vorsicht im Umgang mit Risiken in höhere Versicherungsprämien mündet. Um den finanziellen Mehraufwand in Form erhöhter Prämien zu umgehen, wird der Versicherungsnehmer sein Verhalten anpassen, um den Schaden zu vermeiden. Die Schadensforschung von Versicherungen ermöglicht auf wissenschaftlicher Basis das Aufzeigen von Ursachen-Wirkungszusammenhängen, welche zur Auslösung des Risikos führt. Diese Erkenntnisse ermöglichen es, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Was passiert, wenn der Wiederaufbau aufgrund fehlender Risikodeckung und mangender finanzieller Unterstützung unterbleibt oder sich stark verzögert? Betroffene Gesellschaften werden einem starken Stress ausgesetzt, wenn die durch Naturkatastrophen verursachten Schäden nicht schnell behoben werden. Die Bereitstellung von Kapital zur Wiederherstellung der Infrastruktur ist eine zentrale Aufgabe der Versicherungswirtschaft und entspricht der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung in einem hohen Masse. Unterschied zwischen traditionellem Versicherungsgeschäft und alternativem Transfer von Versicherungsrisiken Die emittierende Zweckgesellschaft (SPV) des CAT Bonds nimmt über den Emissionserlös Mittel in Höhe der maximalen Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag auf und platziert diese auf einem Treuhandkonto, das als Besicherung für das übernommene Risiko fungiert und daher keine Finanzierung des Sponsors darstellt. Eine Unterdeckung der maximalen Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag während der Laufzeit soll unbedingt vermieden werden, weshalb hier typischerweise nur extrem risikoarme und hochliquide Anlagen getätigt werden können. Die anfallenden Versicherungsprämien bei CAT Bonds werden entweder als Bestandteil des Coupons an den CAT Bond Anleger weitergeleitet oder auf das Treuhandkonto übertragen (Zerobond Strukturen). Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger Wenn es sich bei dem Empfänger der Versicherungsleistung um eine Privatperson handelt, kann per se davon ausgegangen werden, dass es hierbei um einen ESG-neutralen Vorgang handelt. Die allgemein anerkannten Ausschlusskriterien sind in diesem Kundensegment stets als erfüllt anzunehmen. Hingegen kann bei der Versicherung von Firmen nicht per se ausgeschlossen wer-den, dass die Nutzung von Gebäuden und Fabriken nicht auch Geschäftstätigkeiten umfasst, die im Widerspruch zu ESG-Kriterien stehen. Umsetzungsphilosophie Die Umsetzungsphilosophie im Bereich Nachhaltigkeit hat zum Ziel, eine Balance zwischen risiko-/ertragsoptimaler Portfoliokonstruktion und Umsetzung von Nachhaltigkeit zu finden. Dabei wird der aktuelle Status-Quo des CAT Bond Marktes in Punkto Transparenz berücksichtigt und ins Verhältnis der gewünschten Anforderung sowohl an das zu versichernde Geschäft als auch an die geforderte Transparenz gesetzt. Dieser Prozess ist dynamisch und richtet sich an den Fortschritt im Rahmen der Offenlegung von Informationen der Sponsoren von CAT Bonds. Umsetzungsziele Die Plenum Investments AG verfolgt bei der Umsetzungsstrategie das Oberziel der positiven Nachhaltigkeitsbeitragsleistung. Daraus leiten sich folgende Unterziele ab: - Entwicklung einer geeigneten Methodik zur Analyse von CAT Bonds, um Rückschlüsse auf das Versicherungsbuch treffen zu können (Schaffung von Transparenz), - Ausschluss oder Reduktion kontroverser Geschäftsbereiche auf ein Minimum (Anwendung Ausschlusskriterien), - Erhöhung der institutionellen Glaubwürdigkeit und des Produktstandards, - Schaffung einer formalisierten Engagement-Politik und Aufbau eines geeigneten Massnahmenkatalogs Umsetzungsrichtlinien Die Umsetzungsrichtlinien im Bereich Nachhaltigkeit beziehen sich auf das jeweilige zur Anwendung kommende Anlageportfolio und setzen sich aus ESG-Ausschlusskriterien, welche die UN Global Compact Principles enthalten, zusammen. Dieser Ausschluss-Kriterienfilter ist als Mindeststandard definiert. Die momentan im CAT-Bonds Markt bestehende Intransparenz erfordert einen Um-gang mit CAT-Bonds zu finden, über die eine Aussage getroffen werden kann, ob ein Verstoss gegen die Ausschlusskriterien vorliegt. Deshalb wird mit einer geeigneten Methodik der intransparente Anteil an potentiell im Widerspruch zu den Ausschlusskriterien stehenden versicherten Werten auf unter 5% des Gesamtportfolio-wertes festgelegt. ESG-Ausschlusskriterien Folgende Ausschlusskriterien werden im Rahmen des Portfoliomanagements angewendet. Es werden zwei Ebenen von ESG-Ausschlusskriterien unterschieden: - Normbasierte Ausschlusskriterien, welche die UN Global Compact Richtlinien beinhalten und der FNG-Siegel Definition entsprechen, sowie - weiterführende Ausschlusskriterien, welche geschäftspolitisch ausgestaltet werden. Diese Ausschlusskriterien beziehen sich zum Beispiel auf die Risi-koübernahme von operationelle Risiken im Finanzbereich (sog. Operational Risk CAT Bonds), von Kreditrisiken, Tabak, Pornographie und Glücksspiel. Ausschlusskriterien werden, sofern kein akuter Handlungsbedarf entsteht, einmal pro Jahr neu beurteilt. Die Ausweitung bzw. Verschärfung bestehender Aus-schlusskriterien erfolgt einerseits im Dialog mit unseren Kunden und andererseits auf Basis neuer Erkenntnisse. Dabei ist auf die Besonderheiten des CAT Bond Marktes abzustellen. Konkretisierung der Anwendung der Länderausschlusskriterien Die Länderausschlusskriterien unterliegen einer besonderen Betrachtung, wenn es darum geht, Anlagen in CAT Bonds aus Fondssicht zu beurteilen. Auf Fondsebene wird das Liquiditätsmanagement gemäss Fondsprospekt definiert. Grundsätzlich kommen dazu sämtliche kurzfristige Geldmarktanlagen wie Money Market Funds, Treuhandanlagen oder Cash-Positionen in Betracht. Lediglich auf dieser Ebene werden Länderausschlusskriterien angewendet. Auf Ebene CAT Bond (Stufe SPV) wird das Besicherungskapital innerhalb der Zweckgesellschaft in der Regel in Form von US Geldmarktfonds oder Anleihen der Weltbank gehalten. Der Emissionserlös der Katastrophenanleihe dient der Besiche-rung der Versicherungsrisiken und wird so investiert, dass eine Unterdeckung während der Laufzeit unter allen Umständen vermieden werden soll. Dies führt dazu, dass das Besicherungskapital risikoarm angelegt werden muss. Es handelt sich somit um eine unvermeidbare strukturelle Massnahme auf CAT Bond Ebene zur Vermeidung von Ausfallrisiken. Da es sich somit um eine systemimmanente Kom-ponente ohne Einflussmöglichkeit handelt, wird die Anwendung der Länderausschlusskriterien auf dieser Ebene nicht umgesetzt. Auswahl-, Beurteilungs- und Allokationsverfahren Das anzuwendende Verfahren analysiert grundsätzlich das dem transferierten Risiko unterliegende Versicherungsbuch. Je nach Transparenz kann das Analyseverfahren auf den Sponsor ausgeweitet werden. Das Auswahlverfahren schliesst Nicht-ESG-konforme Anlagen aus, sofern die Transparenz dies zulässt. Das Beurteilungsverfahren zur Herstellung von Transparenz ist kaskadenförmig aufgebaut und bedient sich bestimmter Grundannahmen zur Approximation mit dem Ziel, intransparente Teilbereiche offenzulegen. Je besser die Transparenz desto weniger ist das Ausweichen auf Grundannahmen bzw. Herleitungen gefordert.
Normbasiertes Screening
UN Global Compact
Themen
SDGs
Katastrophenanleihen
Impact Investing
Soziales
Die Nachhaltigkeitsleistung von CAT Bonds im Naturkatastrophenbereich erfolgt primär über die Wiederaufbauleistung. Damit leisten CAT Bond Anlagen einen Beitrag zur Stabilisierung der Gesellschaft, dämpfen die negativen ökonomischen, sozialen und gesundheitlichen Folgen von Naturkatastrophen und verkürzen die Zeit zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Dies gilt auch für CAT Bonds, deren Risikodeckung Gesundheits- und Lebensrisiken (z.B. Pandemierisiken) umfasst. Diese helfen ebenfalls die negativen ökonomischen, sozialen und gesundheitlichen Folgen solcher Ereignisse zu mindern. Darüber hinaus unterstützen CAT Bonds, sofern sie zu meteorologischen Risiken exponiert sind, die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit insbesondere verletzlicher Gesellschaften gegenüber den negativen Folgewirkungen des Klimawandels. Mindestens 90% des investierten Fondsvermögens sind in mindestens einem der oben genannten Bereiche exponiert, womit ein hoher Grad an Nachhaltigkeitsleistung erzielt wird. Darüber hinaus sind mindestens 50% des investierten Fondsvermögens direkt zu meteorologischen Risiken exponiert, so dass mit diesem Anteil des investierten Fondsvermögens über den Wiederaufbau hinaus eine gesellschaftliche Anpassungsleistung an den Klimawandel erreicht wird.
Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters Beim Risikotransfergeschäft investiert der Anleger nicht in die Bilanz eines Versicherers, sondern trägt einen Teil des versicherten Ereignisrisikos. Dieses wird mit Hilfe des CAT Bonds (Special Purpose Vehicle – SPV) rückversichert. Somit rückt das Versicherungsbuch in den Fokus der ESG-Analyse. Oder anders ausgedrückt: Wer erhält die Versicherungsleistung nach dem Ereignisfall? Siehe Untersuchungsmodell (CATLEV2) Externer Link Link zum Nachhaltigkeitsansatz

Research und Tranzparenz

Interne Nachhaltigkeitsanalyse Ja, 2
Researchpartner Ja Begleitung durch Prof. Dr. Sebastiona Utz
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse 100 %
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern Nein
Nachhaltigkeitsbeirat Beratend Es handelt sich um das ESG-Kompetenzzentrum (siehe Zweck, Aufgaben)
CO2 Portfolio Analyse Nein
Nachhaltigkeitsreporting Ja KPI-Report
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung Ja Externer Link Link zur monatlichen Portfolioveröffentlichung
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren
FNG-Siegel ★
Ansprechpartner für Rückfragen Nico Rischmann

Umwelt

Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen

Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) Ja 5 % Umsatztoleranz
Kernenergie (Betrieb und Komponenten) Ja 5 % Umsatztoleranz
Grüne Gentechnik Nein
Chlor und Agrochemie (Biozide) Nein
Weitere -

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Umweltschädliches Verhalten N/A
Schädigung der Biodiversität Nein
Weitere -

Ausschlusskriterien Staaten

Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen Ja
Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit Nein
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention Ja
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung Nein
Weitere -

Soziales

Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen

Waffen/Rüstungsgüter Ja
Streubomben und Antipersonenminen Ja
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) Ja
Tabakwaren Ja 5 % Umsatztoleranz
Pornographie Ja 5 % Umsatztoleranz
Spirituosen/Alkohol Nein
Glücksspiel Ja 5 % Umsatztoleranz
Weitere -

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) Ja
Ausbeuterische Kinderarbeit Ja
Menschenrechtsverletzung Ja
Tierversuche Nein
Weitere -

Ausschlusskriterien Staaten

Arbeitsrechte Ja
Menschenrechtsverletzung Ja
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP Nein
Todesstrafe, Folter Ja
Unfreie Staaten laut Freedom House Ja
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag Ja
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge N/A
Weitere -

Governance

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Korruption und Bestechung Ja
Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße Nein
Weitere -

Ausschlusskriterien Staaten

Korruption Ja
Weitere -

Mehr zur Datenverfügbarkeit

+

  1. EU Taxonomie
    Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.

Disclaimer für das FNG-Nachhaltigkeitsprofil

+

  1. Bei den vorstehenden Angaben im Rahmen der FNG-Nachhaltigkeitsprofile  handelt es sich lediglich um Zusammenstellungen, Übersichten oder Sortierhilfen, die vom Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. wertungsfrei bereitgestellt werden.  
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. weder die Richtigkeit und Vollständigkeit noch die Plausibilität der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen enthaltenen Angaben überprüft hat. Diese Angaben beruhen ausschließlich auf den von den jeweiligen Anbietern bereitgestellten Daten, auf die das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. keinen Einfluss hat.
  3. Die Aktualität der eingegebenen Daten richtet sich nach dem im FNG-Nachhaltigkeitsprofil des jeweiligen Produkts angegebenen Aktualisierungsdatum, wiedergegeben ist also der Stand zu diesem Datum. Im Zweifel sind die bei der jeweiligen KVG hinterlegten Daten als aktuell zu betrachten. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. hat darauf jedoch keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr für eine jederzeitige Aktualität übernehmen, da die FNG-Nachhaltigkeits-Inhalte von den Anbietern selbst zu befüllen und ggf. zu aktualisieren sind.
  4. Die in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageempfehlungen dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten und können weder eine fachgerechte Anlageberatung noch eine qualifizierte Produktaufklärung ersetzen. Es wird daher empfohlen, vor Kauf oder Verkauf der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen aufgeführten Anlageprodukte die Dienste eines professionellen Anlageberater in Anspruch zu nehmen und die vollständigen Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekt) des jeweiligen Anlageprodukts aufmerksam durchzulesen. Insoweit wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Anlageprodukte generell mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust behaftet und auch in der Vergangenheit erzielte Gewinne kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse sind.